Wenn Sie unter psychischen Problemen leiden, bei deren Bewältigung Sie sich psychotherapeutische Unterstützung wünschen, können Sie Kontakt zu mir aufnehmen. Wir vereinbaren dann zunächst einen Termin zum Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde). In der Regel dauert eine psychotherapeutische Sitzung 50 Minuten.
Es ist für mich immer hilfreich, falls Sie entsprechende Arztberichte haben, diese mitzubringen.
Zu Beginn findet die psychotherapeutische Sprechstunde statt. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu bekommen, Ihre Problematik, Symptomatik und aktuelles Anliegen zu schildern und Ihre Fragen an mich zu richten. Wir überlegen dann gemeinsam, inwiefern eine Verhaltenstherapie bei mir für Sie sinnvoll ist. Gegebenenfalls spreche ich mit Ihnen über alternative Hilfsangebote.
Wenn im Rahmen der Sprechstunde eine Indikation für Psychotherapie festgestellt wurde, schließen sich bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen an. Im Rahmen dieser Termine haben wir die Gelegenheit, uns genauer kennenzulernen. Wir werden unter anderem gemeinsam Ihre Lebensgeschichte betrachten. Zudem erfolgt eine differenzierte Diagnostik mit dem Ziel eine Diagnose zu stellen. Gemeinsam werden mögliche Behandlungsziele erarbeitet und ein individueller Behandlungsplan entwickelt.
Ein wichtiges Anliegen ist mir, dass wir eine gute und vertrauensvolle Beziehung miteinander herstellen können, da nur so ein vielversprechendes gemeinsames Arbeiten möglich ist.
Es erfolgt schließlich die Beantragung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Dies kann zu einer Pause von einigen Wochen führen.
Erst nach der Genehmigung durch die Krankenkasse beginnt die eigentliche Therapie, wo wir gemeinsam an Ihren Zielen arbeiten werden.
Verschiedene psychotherapeutische Methoden werden zum Einsatz kommen. Dabei geht es oft darum, bisherige weniger hilfreiche Muster und Denkweisen zu erkennen, diese zu durchbrechen, sich Ängsten zu stellen und neue Verhaltensweisen auszuprobieren.
Die Therapie findet meist einmal pro Woche statt. Die Frequenz und Dauer einer Therapie kann dabei aufgrund der Symptomatik und den Bedürfnissen individuell variieren.
Ich verfüge über eine Kassenzulassung. Das bedeutet, dass ich mit Hilfe Ihrer Krankenkassenkarte direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie sollten im Vorfeld mit ihrer privaten Krankenkasse / Beihilfestelle die Übernahme der Kosten klären.
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